Die Krankenkassenprämien in der Schweiz steigen seit Jahren — 2026 um durchschnittlich 6 Prozent. Für eine vierköpfige Familie kann das schnell CHF 500 oder mehr pro Monat bedeuten. Das Ärgerliche: Viele Versicherte zahlen zu viel, weil sie ihre Kasse seit Jahren nicht gewechselt haben. Dabei ist die Grundversicherung bei allen Kassen gleich — nur der Preis unterscheidet sich.
Grundversicherung: Gleiche Leistung, verschiedene Preise
Das Krankenversicherungsgesetz (KVG) schreibt vor, welche Leistungen die obligatorische Grundversicherung abdecken muss. Arztbesuche, Spitalaufenthalte, Medikamente auf der Spezialitätenliste, Physiotherapie, Laboranalysen — all das ist bei jeder Kasse identisch. Kein Versicherer darf Sie aufgrund Ihres Gesundheitszustands ablehnen oder höhere Prämien verlangen.
Trotzdem variieren die monatlichen Prämien je nach Kanton, Versicherer und gewähltem Modell um mehrere hundert Franken. Ein 30-Jähriger in Zürich zahlt bei der teuersten Kasse gut CHF 550 pro Monat, bei der günstigsten unter CHF 350. Das sind CHF 2'400 Unterschied — pro Jahr, für exakt die gleiche Leistung.
Franchisen: Die wichtigste Stellschraube
Die Franchise ist der Betrag, den Sie pro Jahr selbst tragen, bevor die Krankenkasse zahlt. Für Erwachsene gibt es sechs Stufen: CHF 300, 500, 1'000, 1'500, 2'000 und 2'500.
Die Faustregel: Wer selten zum Arzt geht und keine regelmässigen Medikamente braucht, fährt mit der höchsten Franchise (CHF 2'500) günstiger. Die Prämienersparnis beträgt gegenüber der Franchise von CHF 300 rund CHF 1'200 bis CHF 1'800 pro Jahr. Selbst wenn Sie einmal im Jahr zum Arzt gehen und CHF 500 aus der eigenen Tasche zahlen, bleibt unter dem Strich ein Gewinn.
Umgekehrt lohnt sich die tiefste Franchise (CHF 300) für Menschen, die regelmässig medizinische Leistungen beziehen — zum Beispiel chronisch Kranke oder Familien mit kleinen Kindern, die häufig zum Kinderarzt müssen.
Alternative Versicherungsmodelle: Prämie senken ohne Leistungseinbussen
Neben der klassischen freien Arztwahl gibt es alternative Versicherungsmodelle, die deutlich günstiger sind:
Hausarztmodell (HMO)
Sie verpflichten sich, immer zuerst zu Ihrem Hausarzt zu gehen. Dieser überweist Sie bei Bedarf an einen Spezialisten. Die Prämienersparnis beträgt 10 bis 20 Prozent. Für die meisten Menschen ist das kein Nachteil — die meisten gehen sowieso zuerst zum Hausarzt.
Telemedizin-Modell
Bevor Sie einen Arzt aufsuchen, rufen Sie eine medizinische Hotline an (z.B. Medgate bei CSS oder santé24 bei SWICA). Die Fachperson berät Sie und leitet Sie bei Bedarf weiter. Prämienersparnis: 10 bis 15 Prozent.
Apotheken-Modell (Pharma)
Ihr erster Anlaufpunkt ist die Apotheke statt der Arztpraxis. Der Apotheker berät Sie und verweist Sie bei Bedarf an einen Arzt. Prämienersparnis: 5 bis 10 Prozent. Beliebt in der Romandie, weniger verbreitet in der Deutschschweiz.
Prämienverbilligung nicht vergessen
Viele Versicherte vergessen, dass sie Anspruch auf eine individuelle Prämienverbilligung (IPV) haben könnten. Die Kantone sind verpflichtet, Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen finanziell zu unterstützen. Die Einkommensgrenzen und Beiträge variieren je nach Kanton stark.
Prüfen Sie Ihren Anspruch auf der Website Ihrer Wohngemeinde oder des kantonalen Sozialamts. In vielen Kantonen müssen Sie den Antrag jedes Jahr erneuern.
So wechseln Sie richtig
- Die neuen Prämien werden Ende September vom BAG genehmigt und im Oktober veröffentlicht
- Vergleichen Sie Ihre aktuelle Prämie mit den günstigsten Angeboten (comparis.ch, priminfo.admin.ch)
- Kündigen Sie bis spätestens 30. November (Eingang beim Versicherer) per Einschreiben
- Melden Sie sich bei der neuen Kasse an — diese bestätigt den Beitritt und informiert die alte Kasse
Achtung: Bei der ordentlichen Franchise (CHF 300) können Sie auch per 30. Juni wechseln (Kündigung bis 31. März). Bei höheren Franchisen ist nur der Wechsel per 1. Januar möglich.
Mehr zum Wechselprozess und den häufigsten Fehlern lesen Sie in unserem Artikel Krankenkasse wechseln.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Kann die neue Krankenkasse mich ablehnen?
Nein. In der obligatorischen Grundversicherung herrscht Aufnahmepflicht. Jeder Versicherer muss Sie aufnehmen, unabhängig von Alter, Geschlecht oder Gesundheitszustand. Bei Zusatzversicherungen sieht das anders aus — dort gibt es eine Gesundheitsprüfung.
Muss ich bei einem Wechsel eine Gesundheitserklärung ausfüllen?
Nicht für die Grundversicherung. Nur für Zusatzversicherungen (Spital halbprivat/privat, Zahnversicherung etc.) ist eine Gesundheitserklärung nötig. Tipp: Schliessen Sie die Zusatzversicherung bei der neuen Kasse ab, bevor Sie die alte kündigen — falls die neue Kasse Sie bei der Zusatzversicherung ablehnt.
Lohnt sich der Wechsel auch für eine Ersparnis von CHF 30 pro Monat?
CHF 30 pro Monat sind CHF 360 im Jahr — für eine Familie mit vier Personen also CHF 1'440. Ja, das lohnt sich. Der Wechsel dauert weniger als eine Stunde und die Leistung bleibt identisch.
Wo finde ich die offiziellen Prämien?
Die offiziellen Prämien aller Schweizer Krankenkassen finden Sie auf priminfo.admin.ch, dem Prämienrechner des Bundesamts für Gesundheit (BAG). Dort können Sie nach Kanton, Alter und Franchise filtern und die Prämien direkt vergleichen.