Krankenkasse wechseln: Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Schweiz

Den Krankenkassenwechsel schieben viele vor sich her, obwohl er erstaunlich einfach ist. Ein Grund dafür ist wohl die Angst, etwas falsch zu machen oder Leistungen zu verlieren. Aber in der Grundversicherung sind die Leistungen bei allen Kassen identisch — das schreibt das KVG vor. Was sich ändert, ist nur der Preis. Und bei dem lohnt sich ein genauer Blick.

Wann kann ich wechseln?

Krankenkasse wechseln: Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Schweiz

Die ordentliche Franchise (CHF 300) erlaubt zwei Kündigungstermine pro Jahr: per 30. Juni und per 31. Dezember. Für den Wechsel per 1. Januar muss die Kündigung bis 30. November beim Versicherer eintreffen. Für den Wechsel per 1. Juli bis 31. März.

Bei einer Wahlfranchise (CHF 500 bis 2'500) ist nur der Wechsel per 1. Januar möglich, mit Kündigungsfrist 30. November.

Senden Sie die Kündigung per Einschreiben — so haben Sie den Beweis, dass sie rechtzeitig eingetroffen ist. Oder nutzen Sie das Online-Kündigungsformular, falls Ihre Kasse eines anbietet.

Schritt-für-Schritt: So wechseln Sie

  1. Prämien vergleichen: Ab Mitte Oktober veröffentlicht das BAG die neuen Prämien auf priminfo.admin.ch. Vergleichen Sie Ihre aktuelle Prämie mit den günstigsten Alternativen in Ihrem Kanton.
  2. Neuen Versicherer wählen: Achten Sie nicht nur auf den Preis, sondern auch auf Service und Zusatzversicherungsangebot.
  3. Bei der neuen Kasse anmelden: Füllen Sie das Antragsformular aus. Die neue Kasse bestätigt Ihren Beitritt und informiert die alte Kasse.
  4. Alte Kasse kündigen: Per Einschreiben bis 30. November. Ein formloses Schreiben genügt: Name, Versichertennummer, Kündigung der Grundversicherung per 31. Dezember.
  5. Neue Versichertenkarte erhalten: Sie erhalten Ihre neue Karte in der Regel im Dezember oder Anfang Januar.

Zusatzversicherung: Achtung Reihenfolge

Bei der Grundversicherung herrscht Aufnahmepflicht — die neue Kasse muss Sie nehmen. Bei Zusatzversicherungen nicht. Wenn Sie eine Zusatzversicherung haben (Spital halbprivat, Zahnversicherung, Alternativmedizin), gehen Sie so vor:

  1. Beantragen Sie zuerst die Zusatzversicherung bei der neuen Kasse
  2. Warten Sie auf die Zusage
  3. Erst dann kündigen Sie die Zusatzversicherung bei der alten Kasse

Der Grund: Zusatzversicherungen unterliegen dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG), nicht dem KVG. Die Kasse kann Sie ablehnen oder Vorbehalte anbringen, zum Beispiel bei bestehenden Erkrankungen. Wenn Sie die alte Zusatzversicherung kündigen, bevor die neue bewilligt ist, stehen Sie möglicherweise ohne Zusatzdeckung da.

Was passiert mit laufenden Behandlungen?

Krankenkasse wechseln: Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Schweiz - illustration

Laufende Behandlungen werden von der neuen Kasse nahtlos übernommen. Wenn Sie zum Beispiel gerade eine Physiotherapie-Serie machen, die Ihr Arzt verordnet hat, zahlt die neue Kasse die restlichen Sitzungen. Die Franchise beginnt aber beim neuen Versicherer bei null — was bereits im alten Jahr an die Franchise angerechnet wurde, zählt nicht mehr.

Häufige Fehler beim Kassenwechsel

  • Frist verpasst: Das Kündigungsschreiben muss bis spätestens am letzten Werktag im November beim Versicherer eintreffen, nicht abgeschickt werden. Rechnen Sie mit 2-3 Werktagen Postlaufzeit.
  • Zusatzversicherung vergessen: Wenn Sie nur die Grundversicherung kündigen, bleibt die Zusatzversicherung bei der alten Kasse bestehen. Kündigen Sie beides — oder behalten Sie die Zusatzversicherung bewusst bei der alten Kasse.
  • Nur auf den Preis schauen: Die günstigste Kasse ist nicht automatisch die beste Wahl. Manche kleine Kassen haben längere Bearbeitungszeiten oder weniger gut erreichbare Hotlines.
  • Prämienverbilligung nicht anpassen: Wenn Sie IPV beziehen, müssen Sie die Änderung Ihrem Kanton melden.

Weitere Details zur Wahl der richtigen Krankenkasse finden Sie in unserem Krankenkassenvergleich.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Kann ich auch unterjährig wechseln?

Nur bei der ordentlichen Franchise (CHF 300) gibt es einen zweiten Wechseltermin per 1. Juli. Bei Wahlfranchisen ist nur der Wechsel per 1. Januar möglich. Eine Ausnahme: Wenn Ihre Kasse die Prämie während des Jahres erhöht, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.

Muss ich bei der neuen Kasse wieder bei null anfangen?

In Bezug auf die Franchise: Ja. Was Sie bei der alten Kasse 2025 an die Franchise gezahlt haben, zählt bei der neuen Kasse 2026 nicht. Da der Wechsel aber per Jahresbeginn erfolgt, startet ohnehin eine neue Franchise-Periode.

Kann ich Grundversicherung und Zusatzversicherung bei verschiedenen Kassen haben?

Ja, das ist möglich und manchmal sinnvoll. Sie können die günstigste Grundversicherung bei Kasse A abschliessen und die Zusatzversicherung bei Kasse B behalten. Beachten Sie aber, dass einige Kassen Kombinationsrabatte gewähren, wenn Sie beides bei ihnen haben.

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