Die Frage Teilkasko oder Vollkasko stellt sich bei jedem Autokauf aufs Neue. Und mal ehrlich: Die meisten entscheiden sich aus dem Bauch heraus. Dabei lässt sich das ziemlich nüchtern durchrechnen. Die Faustregel «Vollkasko für neue Autos, Teilkasko für ältere» stimmt im Grundsatz — aber die Details machen den Unterschied.
Was deckt die Teilkasko?
Die Teilkaskoversicherung schützt Ihr Auto gegen Schäden, die nicht durch eine Kollision entstehen. Im Einzelnen:
- Diebstahl: Wenn Ihr Auto gestohlen wird oder Teile davon (Räder, Navi, Lenkrad)
- Glasbruch: Steinschlag in der Windschutzscheibe, gesprungene Seitenscheibe
- Naturereignisse: Hagelschäden, Überschwemmung, Sturm, Erdrutsch
- Feuer und Explosion: Brand, Kurzschluss
- Marderbiss: Durchgebissene Kabel und Schläuche (bei guten Policen auch Folgeschäden)
- Kollision mit Tieren: Je nach Versicherer nur Wildtiere oder alle Tiere
Wichtig: Parkschäden durch unbekannte Dritte sind in der Standarddeckung der Teilkasko nicht enthalten. Einige Versicherer bieten das als Zusatz an — fragen Sie gezielt danach.
Was deckt die Vollkasko zusätzlich?
Die Vollkasko umfasst alles aus der Teilkasko plus Kollisionsschäden am eigenen Fahrzeug. Das heisst: Wenn Sie einen Unfall verursachen, an einer Mauer entlangschrammen oder bei Glatteis von der Strasse rutschen, zahlt die Vollkasko die Reparatur oder den Totalschaden Ihres eigenen Autos.
Ausserdem sind in der Vollkasko meist Vandalismusschäden eingeschlossen — also wenn jemand Ihren Lack zerkratzt oder den Spiegel abtritt.
Die entscheidende Frage: Ab wann auf Teilkasko wechseln?
Die Vollkasko kostet typischerweise 40 bis 60 Prozent mehr als die Teilkasko allein. Der Mehrwert sinkt aber mit jedem Jahr, weil der Zeitwert Ihres Autos fällt.
Rechenbeispiel für einen VW Golf (Neupreis CHF 35'000):
- Jahr 1: Zeitwert ca. CHF 30'000. Vollkasko kostet CHF 400 mehr als Teilkasko. Differenz lohnt sich klar.
- Jahr 3: Zeitwert ca. CHF 22'000. Vollkasko kostet CHF 350 mehr. Lohnt sich noch.
- Jahr 5: Zeitwert ca. CHF 15'000. Vollkasko kostet CHF 300 mehr. Grauzone.
- Jahr 7: Zeitwert ca. CHF 10'000. Vollkasko kostet CHF 250 mehr. Lohnt sich meistens nicht mehr.
Die Grenze liegt für die meisten Fahrzeuge bei einem Zeitwert von etwa CHF 12'000 bis 15'000 — also nach rund fünf bis sieben Jahren. Aber das ist individuell: Wer viel und aggressiv fährt, profitiert länger von der Vollkasko. Wer wenig fährt und das Auto in der Garage hat, kann früher wechseln.
Sonderfälle: Leasing und Kredit
Beim Leasing ist die Vollkasko fast immer vertraglich vorgeschrieben. Die Leasinggesellschaft will sichergehen, dass «ihr» Fahrzeug (Sie sind ja nicht Eigentümer) im Schadenfall repariert oder ersetzt wird. Achten Sie darauf, dass der im Leasingvertrag vorgeschriebene maximale Selbstbehalt mit Ihrer Police übereinstimmt.
Auch bei einer Autofinanzierung über Kredit empfiehlt sich die Vollkasko, solange der Kredit noch läuft. Sie wollen nicht einen Kredit für ein Auto abbezahlen, das nach einem Totalschaden nichts mehr wert ist.
Selbstbehalt bei Teilkasko und Vollkasko
Der Selbstbehalt ist der Betrag, den Sie im Schadenfall selbst tragen. Bei der Teilkasko liegt er oft zwischen CHF 0 und CHF 500, bei der Vollkasko zwischen CHF 500 und CHF 2'000.
Ein höherer Selbstbehalt senkt die Prämie — manchmal deutlich. Wenn Sie einen Selbstbehalt von CHF 1'000 statt CHF 500 wählen, sparen Sie je nach Versicherer CHF 100 bis 200 im Jahr. Über fünf schadenfreie Jahre sind das CHF 500 bis 1'000 — die den höheren Selbstbehalt mehr als ausgleichen.
Grobfahrlässigkeit: Das unterschätzte Risiko
Was passiert, wenn Sie bei Rot über die Kreuzung fahren und einen Unfall verursachen? Oder wenn Sie mit 0,6 Promille unterwegs sind? Das ist grob fahrlässig, und der Versicherer kann seine Leistung kürzen — theoretisch um bis zu 50 Prozent oder mehr.
Viele Versicherer bieten einen Grobfahrlässigkeitsverzicht an. Damit verzichten sie darauf, die Leistung bei Grobfahrlässigkeit zu kürzen. Dieser Zusatz kostet meist zwischen CHF 30 und CHF 80 im Jahr — und ist das Geld wert. Denn Hand aufs Herz: Wer ist noch nie bei Orange über die Ampel gefahren?
Bonussystem: Wie Schäden die Prämie beeinflussen
Die meisten Schweizer Autoversicherer arbeiten mit einem Bonus-Malus-System. Jedes schadenfreie Jahr verbessert Ihre Stufe (= tiefere Prämie). Ein gemeldeter Schaden verschlechtert sie um mehrere Stufen.
Das hat eine wichtige Konsequenz: Bei kleineren Schäden kann es finanziell klüger sein, den Schaden nicht zu melden und aus der eigenen Tasche zu bezahlen. Wenn ein Kratzer CHF 800 kostet und eine Schadenmeldung Ihre Prämie über drei Jahre um total CHF 1'200 erhöht, rechnet sich die Selbstzahlung.
Fragen Sie Ihren Versicherer nach einer unverbindlichen Schadenberechnung, bevor Sie einen Schaden melden. Die meisten machen das.
Unsere Empfehlung
Für Neufahrzeuge und Autos bis etwa fünf Jahre: Vollkasko mit CHF 500 bis 1'000 Selbstbehalt und Grobfahrlässigkeitsverzicht. Ab fünf bis sieben Jahren oder einem Zeitwert unter CHF 15'000: Wechsel auf Teilkasko. Bei Autos über zehn Jahre mit einem Zeitwert unter CHF 5'000 können Sie auch die Teilkasko hinterfragen — aber Glasbruch und Diebstahlschutz sind auch bei alten Autos sinnvoll.
Vergleichen Sie die Prämien regelmässig, etwa auf unserer Vergleichsseite — der Markt bewegt sich, und ein Wechsel kann sich jedes Jahr lohnen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Kann ich von Vollkasko auf Teilkasko wechseln, ohne den Vertrag zu kündigen?
Ja, bei den meisten Versicherern können Sie die Deckung innerhalb der Vertragslaufzeit anpassen. Melden Sie sich bei Ihrem Versicherer — der Wechsel auf Teilkasko ist eine Reduktion und wird in der Regel problemlos akzeptiert. Die Prämie wird anteilig angepasst.
Deckt die Teilkasko auch Hagelschäden?
Ja, Hagelschäden sind ein klassischer Teilkaskofall. Beachten Sie aber den Selbstbehalt. Bei starkem Hagel in der Schweiz (etwa im Sommer 2021 im Mittelland) können die Reparaturkosten schnell CHF 5'000 bis 15'000 betragen — die Teilkasko zahlt sich dann massiv aus.
Was ist der Unterschied zwischen Kollision und Teilkasko bei der Schadenmeldung?
Bei der Teilkasko melden Sie Schäden ohne Schuldfrage (Hagel, Diebstahl, Marderbiss). Bei der Vollkasko melden Sie zusätzlich Kollisionsschäden mit Schuldfrage. Ein Teilkaskoschaden hat keinen Einfluss auf Ihren Bonus, ein Vollkaskoschaden (Kollision) dagegen schon.