In der Schweiz bestimmen die Steuerabzüge ganz wesentlich, wie viel Sie am Ende tatsächlich zahlen. Und trotzdem vergessen viele Leute Abzüge, die ihnen zustehen — sei es aus Unwissen oder weil sie beim Ausfüllen der Steuererklärung keine Lust mehr haben, alles rauszusuchen. Das ist schade, denn jeder vergessene Abzug kostet bares Geld.
Wie Steuerabzüge funktionieren
Ein Steuerabzug reduziert Ihr steuerbares Einkommen. Das heisst: Sie zahlen nicht direkt den Abzugsbetrag weniger Steuern, sondern Ihr Einkommen wird um diesen Betrag reduziert — und auf das tiefere Einkommen wird dann die Steuer berechnet. Bei einem Grenzsteuersatz von 30% bringt ein Abzug von CHF 1'000 also rund CHF 300 weniger Steuern.
Wichtig: Die Abzüge unterscheiden sich zwischen Bund, Kanton und Gemeinde. Was auf Bundesebene abzugsfähig ist, gilt nicht zwingend auch kantonal — und umgekehrt. Die Unterschiede sind teilweise erheblich.
Berufsauslagen: Was Arbeitnehmer abziehen können
Fahrkosten
Der Weg zwischen Wohnort und Arbeitsort ist abzugsfähig. Bei Benützung des öffentlichen Verkehrs können Sie die tatsächlichen Kosten (Abo) abziehen. Wer das Auto nimmt, kann einen Pauschalbetrag von CHF 0.70 pro Kilometer geltend machen — allerdings nur, wenn die Benützung des ÖV nicht zumutbar ist (z.B. Arbeitszeiten ausserhalb des Fahrplans, gesundheitliche Gründe).
Auf Bundesebene ist der Fahrkostenabzug auf CHF 3'200 pro Jahr begrenzt. Kantonal gelten andere Grenzen — Zürich erlaubt z.B. CHF 5'000, einige Kantone haben gar keine Obergrenze.
Verpflegungsmehrkosten
Wer mittags nicht nach Hause kann, darf einen Pauschalabzug von CHF 3'200 pro Jahr geltend machen. Bietet der Arbeitgeber eine vergünstigte Kantine an, reduziert sich der Abzug auf CHF 1'600. Bei Homeoffice-Tagen entfällt der Abzug anteilig.
Weiterbildungskosten
Kosten für berufsbezogene Weiterbildung und Umschulung sind bis CHF 12'000 pro Jahr abzugsfähig (Bund). Dazu zählen Kursgebühren, Prüfungsgebühren, Lehrmittel und Reisekosten. Die Weiterbildung muss nicht direkt mit der aktuellen Stelle zusammenhängen — auch eine Umschulung in ein neues Berufsfeld wird anerkannt.
Übrige Berufsauslagen
Für Berufswerkzeug, Fachliteratur, Berufskleidung und privates Arbeitszimmer gibt es je nach Kanton Pauschalen oder tatsächliche Abzüge. In vielen Kantonen liegt die Pauschale bei 3% des Nettolohns, mindestens CHF 2'000 und maximal CHF 4'000.
Vorsorge: Die grössten Hebel
Säule 3a
Der wohl bekannteste und wirksamste Abzug: Einzahlungen in die Säule 3a sind vollständig abzugsfähig. 2026 beträgt der Maximalbetrag CHF 7'258 für Angestellte mit Pensionskasse und CHF 36'288 für Selbständige ohne PK. Bei einem Grenzsteuersatz von 35% spart das bis zu CHF 2'540 Steuern pro Jahr.
Einkauf in die Pensionskasse
Freiwillige Einkäufe in die 2. Säule sind ebenfalls zu 100% abzugsfähig — und das ohne Obergrenze (der maximal mögliche Einkauf steht auf Ihrem PK-Ausweis). Allerdings gilt eine Sperrfrist von 3 Jahren: Wer einen Einkauf tätigt und innert 3 Jahren Kapital bezieht (z.B. für Wohneigentumsförderung), muss den Steuerabzug zurückzahlen.
Versicherungsprämien und Zinsen
Für Krankenkassenprämien, Unfall- und Lebensversicherungsprämien sowie Sparkapitalzinsen gibt es einen Pauschalabzug. Auf Bundesebene liegt dieser bei CHF 1'800 für Alleinstehende (CHF 3'600 für Verheiratete), kantonal oft deutlich höher. Wer die tatsächlichen Prämien abziehen will — in vielen Kantonen möglich — braucht die entsprechenden Belege.
Abzüge für Liegenschaftsbesitzer
Hypothekarzinsen
Sämtliche Schuldzinsen sind abzugsfähig — dazu gehören Hypothekarzinsen, aber auch Zinsen auf Baukrediten oder Konsumkrediten. Wichtig: Die Schuldzinsen dürfen die steuerbaren Vermögenserträge um maximal CHF 50'000 übersteigen.
Liegenschaftsunterhalt
Für den Unterhalt der Liegenschaft können Sie entweder den Pauschalabzug (je nach Kanton und Alter der Liegenschaft 10-20% des Eigenmietwerts) oder die tatsächlichen Kosten abziehen. Zu den abzugsfähigen Unterhaltskosten gehören Reparaturen, Malerarbeiten, Heizungswartung — nicht aber wertvermehrende Investitionen wie ein Anbau oder eine neue Küche.
Ausnahme: Energiesparende Investitionen (Wärmedämmung, Solaranlage, Wärmepumpe) sind auch dann abzugsfähig, wenn sie wertvermehrend sind. Diese können sogar über zwei bis drei Steuerperioden verteilt werden, wenn sie das steuerbare Einkommen in einem Jahr auf null senken würden.
Kinderabzug und Familienabzüge
Pro minderjähriges oder in Ausbildung stehendes Kind gibt es auf Bundesebene einen Kinderabzug von CHF 6'600 und einen Versicherungsabzug von CHF 700. Dazu kommt je nach Kanton ein weiterer Kinderabzug. Kosten für die Drittbetreuung (Krippe, Tagesschule, Nanny) sind bis CHF 25'500 pro Kind abzugsfähig (Bund).
Weitere oft vergessene Abzüge
- Krankheitskosten: Selbst getragene Arzt-, Zahnarzt- und Medikamentenkosten, die 5% des Nettoeinkommens übersteigen
- Spenden: An steuerbefreite Organisationen, ab CHF 100, bis 20% des Nettoeinkommens
- Unterhaltsbeiträge: Bezahlte Alimente an Ex-Partner (bei der empfangenden Person steuerpflichtig)
- AHV-Beiträge von Nichterwerbstätigen
- Verwaltungskosten für Wertschriften: Depotgebühren, Kosten für Safe (Pauschalabzug möglich)
- Behinderungsbedingte Kosten: Nicht von der Versicherung gedeckte Kosten
Kantonsvergleich: Wo lohnen sich Abzüge besonders?
Die kantonalen Unterschiede sind teilweise frappant. Ein Beispiel: Der Kinderbetreuungsabzug liegt auf Bundesebene bei CHF 25'500, im Kanton Zürich bei CHF 10'100. Die Fahrkosten sind in Schwyz unbegrenzt abzugsfähig, in Basel-Stadt auf CHF 3'000 begrenzt. Wer in einen steuergünstigen Kanton zieht, profitiert nicht nur von tieferen Steuerfüssen, sondern oft auch von grosszügigeren Abzügen.
Ein guter Überblick über die kantonalen Unterschiede findet sich bei comparis.ch und auf der Website der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV).
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Kann ich die Kosten für eine Brille oder Kontaktlinsen abziehen?
Ja, Brillen und Kontaktlinsen gelten als Krankheitskosten. Sie können sie abziehen, sofern die Summe aller selbst getragenen Krankheitskosten 5% Ihres Nettoeinkommens übersteigt. Sammeln Sie alle Belege — Zahnarzt, Physiotherapie, Medikamente — denn erst der Gesamtbetrag zählt.
Sind Homeoffice-Kosten abzugsfähig?
Ja, wenn Sie regelmässig zu Hause arbeiten und einen separaten Arbeitsraum nutzen, können Sie einen anteiligen Mietkostenabzug geltend machen. Allerdings entfallen an Homeoffice-Tagen die Fahrkosten- und Verpflegungsabzüge. Prüfen Sie, welche Variante für Sie günstiger ist.
Lohnt es sich, Abzüge über mehrere Jahre zu verteilen?
Bei grossen Liegenschaftsunterhaltskosten oder energetischen Sanierungen kann es sich lohnen, die Arbeiten auf zwei Steuerjahre aufzuteilen. So nutzen Sie die Progression optimal aus. Sprechen Sie sich mit Ihrem Handwerker bezüglich der Rechnungsstellung ab.
Was bringt mir ein freiwilliger PK-Einkauf steuerlich?
Ein PK-Einkauf von CHF 20'000 bei einem Grenzsteuersatz von 35% spart Ihnen CHF 7'000 Steuern — in dem Jahr, in dem Sie den Einkauf tätigen. Aber Achtung: 3 Jahre Sperrfrist für Kapitalbezüge und das Geld ist bis zur Pensionierung gebunden. Sprechen Sie mit einem Finanzberater, ob der Einkauf für Ihre Situation Sinn macht.
Kann ich Spenden an ausländische Organisationen abziehen?
Grundsätzlich nur, wenn die Organisation in der Schweiz steuerbefreit ist und auf der Liste der ESTV figuriert. Spenden an ausländische Organisationen ohne Schweizer Sitz sind in der Regel nicht abzugsfähig.