Die Privathaftpflichtversicherung ist wahrscheinlich die wichtigste freiwillige Versicherung in der Schweiz. Und gleichzeitig eine der günstigsten. Für CHF 100 bis CHF 200 pro Jahr schützt sie Sie vor Schadenersatzforderungen, die schnell in die Hunderttausende gehen können. Wer keine Privathaftpflicht hat, spielt mit dem finanziellen Feuer.
Was deckt die Privathaftpflicht?
Die Privathaftpflichtversicherung übernimmt Schäden, die Sie Dritten unbeabsichtigt zufügen — also Personen- und Sachschäden, die im Alltag passieren können. Einige Beispiele:
- Ihr Kind beschädigt beim Spielen das Velo des Nachbarn
- Sie stossen im Laden ein Regal um und beschädigen Waren
- Wasser aus Ihrer Waschmaschine verursacht einen Schaden in der Wohnung darunter
- Beim Skifahren kollidieren Sie mit einer anderen Person und verletzen sie
- Ihr Hund beisst einen Passanten
Die Versicherung übernimmt zwei Aufgaben: Sie zahlt berechtigte Ansprüche und sie wehrt unberechtigte Ansprüche ab (sogenannter passiver Rechtsschutz). Das ist besonders wichtig — denn nicht jede Forderung, die an Sie gestellt wird, ist gerechtfertigt.
Deckungssumme: CHF 5 Millionen sind Minimum
Die meisten Privathaftpflichtversicherungen bieten Deckungssummen von CHF 3 bis CHF 10 Millionen an. Für den Preisunterschied von ein paar Franken pro Jahr empfehlen wir mindestens CHF 5 Millionen. Der Grund: Wenn Sie jemanden schwer verletzen (z.B. beim Skifahren oder Velofahren), können die Kosten für medizinische Behandlung, Verdienstausfall und Genugtuung schnell in die Millionen gehen.
Wer ist mitversichert?
Die Familien-Privathaftpflicht deckt in der Regel:
- Den Versicherungsnehmer und den Partner (auch bei Konkubinat)
- Im gleichen Haushalt lebende Kinder bis zu einem bestimmten Alter (meist 25 Jahre oder bis zum Abschluss der Erstausbildung)
- Haustiere (Hunde, Katzen)
Alleinstehende können eine günstigere Einzelpolice abschliessen. Sobald Sie eine Familie haben, lohnt sich die Familienpolice.
Was ist nicht gedeckt?
Einige wichtige Ausschlüsse:
- Schäden an eigenen Sachen: Die Haftpflicht deckt nur Schäden an Dritten, nicht an Ihrem eigenen Eigentum
- Vorsätzliche Schäden: Wer absichtlich etwas kaputt macht, ist nicht versichert
- Schäden durch Motorfahrzeuge: Dafür gibt es die separate Motorfahrzeug-Haftpflicht
- Schäden an gemieteten Sachen: Mietschäden an der Wohnung (Kratzer im Parkett, Loch in der Wand) sind oft ausgeschlossen oder eingeschränkt
Achtung bei Mieterschäden: Manche Policen decken Schäden an der Mietwohnung, andere nicht oder nur teilweise. Wenn Sie zur Miete wohnen, achten Sie darauf, dass Ihre Police eine «Mieterhaftpflicht» einschliesst — das kann beim Auszug viel Geld sparen.
Privathaftpflicht und Hausratversicherung kombinieren
Viele Versicherer bieten die Privathaftpflicht als Kombination mit der Hausratversicherung an. Das ist praktisch und oft günstiger als zwei separate Policen. Eine typische Kombiprämie liegt bei CHF 250 bis CHF 500 pro Jahr — je nach Deckungssumme und Wohnort.
Mehr zur Hausratversicherung erfahren Sie in unserem Hausrat-Ratgeber.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Ist die Privathaftpflicht in der Schweiz obligatorisch?
Nein, die Privathaftpflicht ist in der Schweiz freiwillig. Eine Ausnahme bilden Hundehaltende: In vielen Kantonen ist eine Hundehaftpflichtversicherung obligatorisch. Die meisten Privathaftpflichtpolicen decken Hunde automatisch mit ab.
Was kostet eine Privathaftpflicht?
Eine Einzelpolice mit CHF 5 Millionen Deckung kostet zwischen CHF 80 und CHF 150 pro Jahr. Eine Familienpolice zwischen CHF 120 und CHF 200. Das sind weniger als CHF 20 pro Monat — eine der günstigsten Versicherungen überhaupt.
Brauchen Kinder eine eigene Haftpflichtversicherung?
Solange Kinder im selben Haushalt leben und in Ausbildung sind (bis ca. 25 Jahre), sind sie über die Familienpolice der Eltern mitversichert. Sobald sie einen eigenen Haushalt gründen, brauchen sie eine eigene Police.
Deckt die Privathaftpflicht auch Schäden im Ausland?
Ja, die meisten Policen gelten weltweit — zumindest für vorübergehende Auslandsaufenthalte (Ferien, Sprachaufenthalte). Bei einem dauerhaften Umzug ins Ausland müssen Sie den Versicherer informieren.