Jedes Jahr im Frühling das gleiche Spiel: Die Steuererklärung liegt auf dem Tisch und wartet darauf, ausgefüllt zu werden. In der Schweiz gibt es keinen Weg daran vorbei — wer steuerpflichtig ist, muss sie einreichen. Aber mal ehrlich: Wer sich ein paar Stunden Zeit nimmt und systematisch vorgeht, holt oft mehrere hundert Franken raus, die sonst einfach beim Steueramt landen würden.
Wer muss eine Steuererklärung einreichen?
Grundsätzlich jede in der Schweiz wohnhafte Person, die am 31. Dezember des Steuerjahres hier ihren steuerrechtlichen Wohnsitz hatte. Das gilt für Schweizer Bürger und Niedergelassene gleichermassen. Ausnahme: Personen, die der Quellensteuer unterliegen und deren Bruttoeinkommen unter CHF 120'000 liegt, müssen keine Steuererklärung ausfüllen — sie können aber freiwillig eine einreichen, um Abzüge geltend zu machen.
Auch Minderjährige mit eigenem Einkommen oder Vermögen (z.B. geerbtes Wertschriftendepot) sind grundsätzlich steuerpflichtig, wobei die Eltern die Erklärung einreichen.
Fristen: Wann muss die Steuererklärung eingereicht werden?
Die Fristen variieren je nach Kanton. In den meisten Kantonen ist der 31. März die ordentliche Frist. Einige Kantone gewähren mehr Zeit:
- Zürich: 31. März (Fristverlängerung online möglich bis 30. September)
- Bern: 15. März
- Luzern: 31. März
- Aargau: 31. März
- St. Gallen: 30. Juni
Wer es nicht rechtzeitig schafft, sollte unbedingt eine Fristerstreckung beantragen. Das geht in den meisten Kantonen kostenlos online über das kantonale Steuerportal. Einfach nicht stillschweigend überziehen — das kann zu Mahngebühren und im schlimmsten Fall zu einer Ermessensveranlagung führen.
Dokumente sammeln: Was brauche ich?
Bevor Sie überhaupt anfangen, legen Sie sich folgende Unterlagen bereit:
- Lohnausweis (vom Arbeitgeber, kommt meist im Januar)
- Bankbelege: Kontoauszüge per 31.12., Zinsausweise, Wertschriftenverzeichnis
- Säule 3a-Bescheinigung (von Bank oder Versicherung)
- Krankenkassenprämien: Jahresübersicht der bezahlten Prämien
- Berufsauslagen: Belege für Weiterbildung, Fahrkosten, Verpflegung
- Liegenschaftsbelege (für Eigenheimbesitzer): Hypothekarzinsen, Unterhaltskosten
- Spendenquittungen: Belege für gemeinnützige Zuwendungen
- Pensionskassenausweis
Tipp von der Praxis: Wer sich im Lauf des Jahres einen Ordner anlegt und alle Belege direkt dort abheftet, spart sich beim Ausfüllen massiv Zeit.
Steuererklärung ausfüllen: Die wichtigsten Bereiche
1. Einkommen deklarieren
Hier tragen Sie Ihr Erwerbseinkommen gemäss Lohnausweis ein, dazu allfällige Nebeneinkünfte, Mieteinnahmen, Unterhaltsbeiträge und Erträge aus Wertschriften. Vergessen Sie nicht die Zinsen auf Sparkonten — auch wenn es nur ein paar Franken sind, müssen sie deklariert werden. Das Steueramt gleicht die Daten mit den Bankmeldungen ab.
2. Vermögen angeben
Sämtliche Vermögenswerte per 31. Dezember: Bankguthaben, Wertschriften (zum Steuerkurswert gemäss ICTax-Liste der ESTV), Fahrzeuge (Zeitwert), Liegenschaften (amtlicher Wert oder Steuerwert), Lebensversicherungen (Rückkaufswert). Auch Kryptowährungen gehören ins Vermögen — zum Kurswert am 31.12.
3. Abzüge geltend machen
Das ist der Teil, in dem die meisten Leute Geld verschenken. Hier eine Übersicht der wichtigsten Abzüge — Details finden Sie in unserem Artikel Steuerabzüge Schweiz.
- Berufsauslagen: Fahrkosten (ÖV oder Pauschale), Verpflegungsmehrkosten, Berufskleidung, Weiterbildung
- Versicherungsprämien: Krankenkasse, Unfallversicherung, Lebensversicherung (Pauschalabzug)
- Säule 3a: 2026 maximal CHF 7'258 (Angestellte) bzw. CHF 36'288 (Selbständige ohne PK)
- Schuldzinsen: Hypothekarzinsen, Konsumkreditzinsen
- Krankheitskosten: Selbst getragene Kosten, die 5% des Nettoeinkommens übersteigen
- Spenden: An steuerbefreite Organisationen, zwischen CHF 100 und 20% des Nettoeinkommens
Digital oder Papier?
Praktisch alle Kantone bieten mittlerweile eine digitale Steuererklärung an — entweder als Software zum Herunterladen oder als Webapplikation. Die Vorteile liegen auf der Hand: automatische Berechnungen, Plausibilitätsprüfungen und die Möglichkeit, Belege als PDF hochzuladen.
In Zürich nutzen über 80% der Steuerpflichtigen die Software «ZHprivateTax» oder die Webversion «eTax». Andere Kantone setzen auf eigene Lösungen oder auf die Software von Taxme. Seit 2024 akzeptieren immer mehr Kantone auch die vollständig digitale Einreichung inklusive elektronischer Signatur.
Häufige Fehler vermeiden
Das Steueramt sieht jedes Jahr die gleichen Fehler:
- Vergessene Nebeneinkünfte: Auch kleine Beträge aus Freelance-Arbeit oder Vermietung müssen deklariert werden
- Fehlende Belege: Reichen Sie alle Belege ein, die das Steueramt verlangt. Fehlende Unterlagen verzögern die Veranlagung
- Falsche Steuerwerte: Verwenden Sie für Wertschriften immer die offizielle ICTax-Kursliste der ESTV
- Vergessene Abzüge: Weiterbildungskosten, Fahrkosten bei Homeoffice-Tagen, Spenden — prüfen Sie alles
Treuhänder oder selber machen?
Für Angestellte mit einfachen Verhältnissen (ein Lohnausweis, keine Liegenschaften, keine komplexen Wertschriftendepots) lohnt sich ein Treuhänder in der Regel nicht. Die Kosten liegen bei CHF 300 bis 800 pro Steuererklärung.
Anders sieht es aus bei Selbständigen, Liegenschaftsbesitzern mit Renovationen, komplexen Erbschaftssituationen oder internationalen Sachverhalten. Dort kann ein Steuerberater deutlich mehr rausholen als er kostet. Vergleichen Sie Angebote — die Preisspanne ist gross.
Nach der Einreichung: Veranlagung prüfen
Wenn die Veranlagungsverfügung kommt, prüfen Sie diese sorgfältig. Wurden alle Abzüge übernommen? Stimmt das steuerbare Einkommen und Vermögen? Falls das Steueramt Abzüge gestrichen hat, steht in der Regel eine Begründung dabei. Sie haben 30 Tage Zeit, Einsprache zu erheben — kostenlos und formlos per Brief.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?
Zunächst erhalten Sie eine Mahnung, oft mit einer Gebühr von CHF 40 bis 100. Reagieren Sie auch darauf nicht, nimmt das Steueramt eine Ermessensveranlagung vor — und die fällt erfahrungsgemäss höher aus als die tatsächliche Steuer. Dagegen können Sie Einsprache erheben, müssen dann aber die Steuererklärung nachreichen.
Kann ich die Steuererklärung nachträglich korrigieren?
Ja, bis zur Veranlagung können Sie jederzeit eine korrigierte Version einreichen. Nach der Veranlagung müssen Sie innerhalb von 30 Tagen Einsprache erheben. Bei versehentlich vergessenen Einkünften empfiehlt sich eine Selbstanzeige — bei erstmaliger Meldung ist diese straflos.
Muss ich mein Auto in der Steuererklärung angeben?
Ja. Fahrzeuge gehören zum steuerbaren Vermögen. Massgebend ist der Zeitwert, der in der Regel jährlich um einen bestimmten Prozentsatz abnimmt. Viele Kantone publizieren Bewertungstabellen, die den Zeitwert nach Alter und Neupreis berechnen.
Wie werden Kryptowährungen besteuert?
Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ethereum werden als Vermögen besteuert, zum Kurswert am 31. Dezember. Kursgewinne sind für Privatpersonen steuerfrei (kein gewerbsmässiger Handel vorausgesetzt). Die ESTV publiziert offizielle Steuerkurse für die gängigsten Kryptowährungen auf ihrer Website.