Elementarschäden in der Schweiz: Wer zahlt bei Hochwasser, Hagel und Erdrutsch?

Die Schweiz hat eines der weltweit umfassendsten Systeme zur Versicherung gegen Elementarschäden. In 19 von 26 Kantonen gibt es eine kantonale Gebäudeversicherung, die Schäden durch Naturereignisse automatisch abdeckt. Aber das System hat Lücken — und wer in einem Kanton ohne kantonale Gebäudeversicherung wohnt (Genf, Uri, Schwyz, Appenzell Innerrhoden, Wallis, Tessin, Obwalden), muss sich privat absichern.

Das Schweizer System: Kantonale Monopole und GUSTAVO

Elementarschäden in der Schweiz: Wer zahlt bei Hochwasser, Hagel und Erdrutsch?

In 19 Kantonen sind die kantonalen Gebäudeversicherungen (KGV) zuständig für die Elementarschadendeckung an Gebäuden. Sie bilden zusammen den «Pool zur Deckung von Elementarschäden» und arbeiten nach dem Solidaritätsprinzip: Alle Gebäudeeigentümer zahlen eine einheitliche Prämie, unabhängig von der Gefahrenzone. Das hält die Prämien tief — typischerweise CHF 0.40 bis CHF 0.80 pro CHF 1'000 Versicherungswert.

In den sieben Kantonen ohne KGV müssen Gebäudeeigentümer die Elementarschadenversicherung bei einem privaten Versicherer abschliessen. Dort gelten die Bedingungen der GUSTAVO-Vereinbarung (Gemeinsame Umsetzung der Solidarität bei den Versicherern): Private Versicherer sind verpflichtet, Elementarschäden mitzuversichern, wenn sie eine Feuerversicherung abschliessen.

Welche Schäden sind gedeckt?

Die Elementarschadenversicherung deckt Schäden durch:

  • Hochwasser und Überschwemmung
  • Sturm (ab Windstärke 75 km/h)
  • Hagel
  • Lawinen und Schneedruck
  • Erdrutsch und Steinschlag
  • Felssturz

Nicht gedeckt sind typischerweise: Erdbeben (dafür gibt es den Schweizerischen Erdbebenpool, der aber nicht obligatorisch ist), Rückstau aus der Kanalisation (das ist eine Sache der Gebäudeversicherung oder des Wasserleitungszusatzes) und Grundwasseranstieg.

Gebäude vs. Hausrat: Zwei verschiedene Policen

Die kantonale Gebäudeversicherung deckt Elementarschäden am Gebäude — also an der Bausubstanz. Schäden am Hausrat (Möbel, Elektronik, Kleidung) durch Elementarereignisse müssen über die private Hausratversicherung gedeckt sein. Prüfen Sie, ob Ihre Hausratversicherung Elementarschäden einschliesst — die meisten tun es, aber sicher ist sicher.

Gefahrenzonen und Prävention

Elementarschäden in der Schweiz: Wer zahlt bei Hochwasser, Hagel und Erdrutsch? - illustration

Die Schweiz kartiert Naturgefahren flächendeckend in Gefahrenkarten. Diese unterscheiden rote (erhebliche Gefährdung), blaue (mittlere Gefährdung), gelbe (geringe Gefährdung) und weisse Zonen (keine oder vernachlässigbare Gefährdung). Die Gefahrenkarten sind öffentlich zugänglich auf map.geo.admin.ch.

Für Hauseigentümer in roten und blauen Zonen können die Versicherer einen höheren Selbstbehalt verlangen oder bauliche Schutzmassnahmen fordern. In Extremfällen kann die Versicherung eingeschränkt sein. Das betrifft aber nur wenige Liegenschaften — die meisten Gebäude in der Schweiz stehen in gelben oder weissen Zonen.

Was tun im Schadenfall?

  1. Sofortmassnahmen: Schützen Sie sich und verhindern Sie weitere Schäden (z.B. Wasser abpumpen)
  2. Dokumentation: Fotografieren Sie die Schäden, bevor Sie aufräumen
  3. Meldung: Informieren Sie Ihre Gebäudeversicherung (oder Ihren privaten Versicherer) und Ihre Hausratversicherung
  4. Offerten: Holen Sie Offerten für die Reparatur ein, bevor Sie Aufträge vergeben

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Bin ich gegen Erdbeben versichert?

Nein, Erdbebenschäden sind in der Schweiz nicht standardmässig versichert. Es gibt den Schweizerischen Erdbebenpool, dem die meisten grossen Versicherer angehören, aber die Deckung ist freiwillig und begrenzt. Separate Erdbebenversicherungen sind verfügbar, aber teuer. Das Risiko ist in der Schweiz relativ gering, aber nicht null — Basel erlebte 1356 eines der stärksten Erdbeben in der europäischen Geschichte.

Was kostet die Elementarschadenversicherung?

In Kantonen mit KGV ist die Elementarschadenversicherung in der Gebäudeversicherungsprämie enthalten und kostet typischerweise wenige Rappen pro CHF 1'000 Versicherungswert. In Kantonen ohne KGV ist sie Teil der privaten Feuerversicherung und ebenfalls günstig — dank der GUSTAVO-Solidarität.

Deckt meine Autoversicherung Hagelschäden?

Ja, Hagelschäden am Auto sind über die Teilkaskoversicherung gedeckt. Die Elementarschadenversicherung betrifft nur Gebäude und Hausrat.

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