Arbeitgeber müssen 2026 mindestens 50% der BVG-Beiträge ihrer Mitarbeitenden übernehmen. Die Beiträge steigen mit dem Alter der Versicherten und sind an den koordinierten Lohn gebunden.
BVG-Beitragssätze nach Altersgruppe 2026
| Altersgruppe | Beitragssatz total | Arbeitgeber (min.) |
|---|---|---|
| 25–34 Jahre | 7% | 3,5% |
| 35–44 Jahre | 10% | 5% |
| 45–54 Jahre | 15% | 7,5% |
| 55–65 Jahre | 18% | 9% |
Koordinationsabzug und versicherter Lohn 2026
- Koordinationsabzug 2026: CHF 26'460
- BVG-Eintrittsschwelle: CHF 22'680 Jahreslohn
- Maximaler versicherter BVG-Lohn: CHF 90'720
Pflichten des Arbeitgebers
- Mindestbeitrag: 50% des Gesamtbeitrags
- Anmeldepflicht: Alle Mitarbeitenden ab Eintrittsschwelle anmelden
- Säumige Beiträge: Verzugszinsen von 5% p.a.
FAQ – Pensionskasse Arbeitgeberbeiträge 2026
Ab wann müssen Arbeitgeber Mitarbeitende in der Pensionskasse versichern?
Die Versicherungspflicht beginnt ab Vollendung des 17. Lebensjahres und einem Jahreslohn von mindestens CHF 22'680. Ab 25 Jahren beginnt auch die Altersversicherung.
Kann ein Arbeitgeber mehr als 50% übernehmen?
Ja, der Arbeitgeber kann freiwillig bis zu 100% übernehmen. Viele KMU nutzen dies als Vorteil im Wettbewerb um Fachkräfte. Die Beiträge sind steuerlich abzugsfähig.
Was passiert, wenn ein KMU die Beiträge nicht bezahlt?
Bei Zahlungsausfall greift die Auffangeinrichtung BVG. Es fallen Verzugszinsen von 5% p.a. an und im Extremfall droht Betreibung.