Das Schweizer Vorsorgesystem basiert auf drei Säulen — ein weltweit einzigartiges Modell, das staatliche, berufliche und private Vorsorge kombiniert. Diese Infografik zeigt, wie die drei Säulen zusammenwirken.
Das 3-Säulen-System der Schweiz kombiniert staatliche Vorsorge (AHV/IV), berufliche Vorsorge (Pensionskasse/BVG) und private Vorsorge (Säule 3a/3b). Ziel ist, im Alter, bei Invalidität oder Tod rund 60 Prozent des letzten Einkommens zu sichern — doch ohne private Ergänzung bleibt eine Vorsorgeliicke von rund 30 Prozent.
Das 3-Säulen-System
Altersvorsorge in der Schweiz — Stand 2026
Ziel: 60% des letzten Einkommens
Quellen: BSV (2026), AHV-Merkblätter, Pensionskassenstatistik BFS · Angaben ohne Gewähr
Die drei Säulen im Überblick: Vergleichstabelle
Wer zahlt was, wer ist versichert und was springt am Ende heraus? Diese Tabelle fasst die wichtigsten Merkmale der drei Säulen auf einen Blick zusammen.
| Merkmal | 1. Säule (AHV/IV) | 2. Säule (BVG) | 3. Säule (3a/3b) |
|---|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | AHVG (Art. 112 BV) | BVG (Art. 113 BV) | BVV 3 (Art. 111 BV) |
| Pflicht / Freiwillig | Obligatorisch für alle in der Schweiz wohnenden oder erwerbstätigen Personen | Obligatorisch für Arbeitnehmende ab CHF 22'680 Jahreslohn | Freiwillig (Säule 3a: gebunden; 3b: frei) |
| Finanzierung | Umlageverfahren: Beiträge der Erwerbstätigen finanzieren laufende Renten (8,7 % des Lohns, paritätisch) | Kapitaldeckungsverfahren: individuelles Sparguthaben, mindestens hälftig vom Arbeitgeber | Eigene Einzahlungen, vollständig privat |
| Zweck | Existenzsicherung im Alter, bei Invalidität und im Todesfall | Fortsetzung des gewohnten Lebensstandards | Individuelle Ergänzung und Steueroptimierung |
| Leistung 2026 | CHF 1'260–CHF 2'520/Monat; Ehepaar max. CHF 3'780; ab 2026 zusätzlich 13. AHV-Rente | Abhängig vom angesparten Kapital; obligatorischer Umwandlungssatz: 6,8 % | Kapital oder Rente bei Bezug; Höhe je nach einbezahltem Betrag und Rendite |
| Steuerlich | Beiträge abzugsfähig; Renten vollständig steuerbar | Beiträge abzugsfähig; Renten vollständig steuerbar; Kapitalbezug reduziert besteuert | 3a: Einzahlungen abziehbar (max. CHF 7'258); Bezug zum Vorzugssatz. 3b: keine Steuervorteile |
Warum die drei Säulen allein nicht reichen
Zusammen decken AHV und Pensionskasse typischerweise nur rund 55–60 Prozent des letzten Einkommens ab. Wer im Alter den gewohnten Lebensstandard halten will, muss privat vorsorgen — idealerweise über die Säule 3a, die steuerlich besonders attraktiv ist.
2026 dürfen Angestellte maximal CHF 7'258 pro Jahr in die Säule 3a einzahlen. Dieser Betrag ist vollständig vom steuerbaren Einkommen abziehbar. Bei einem Grenzsteuersatz von 30 Prozent spart das rund CHF 2'177 Steuern pro Jahr.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie viel bekomme ich von der AHV?
Die maximale AHV-Rente für Einzelpersonen beträgt CHF 2'520 pro Monat (Stand 2026). Voraussetzung sind 44 lückenlose Beitragsjahre und ein Durchschnittseinkommen von mindestens CHF 90'720. Ehepaare erhalten zusammen maximal 150 % einer Einzelrente, also CHF 3'780. Zusätzlich besteht seit 2026 Anspruch auf eine 13. AHV-Rente.
Kann ich die Säule 3a vor der Pensionierung beziehen?
Ja, unter bestimmten Bedingungen: Erwerb von Wohneigentum, Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit, definitive Ausreise aus der Schweiz oder Bezug einer IV-Rente. Ansonsten frühestens 5 Jahre vor dem ordentlichen Rentenalter.
Was zahle ich in die 2. Säule ein?
Die 2. Säule wird paritätisch finanziert: Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich die Beiträge — der Arbeitgeber muss mindestens die Hälfte übernehmen, darf aber auch mehr bezahlen. Die genaue Höhe hängt von der jeweiligen Pensionskasse, dem versicherten Lohn (nach Abzug des Koordinationsabzugs von CHF 26'460) und dem Alter ab.
Ab wann bin ich AHV-pflichtig?
Erwerbstätige sind ab dem 1. Januar nach Vollendung des 17. Lebensjahres AHV-pflichtig. Nichterwerbstätige — zum Beispiel Studierende — ab dem 1. Januar nach dem 20. Geburtstag. Die Beitragspflicht dauert bis zum ordentlichen Rentenalter (65 Jahre). Jedes fehlende Beitragsjahr kürzt die spätere Rente um rund 2,3 %.
Was ist der Unterschied zwischen Säule 3a und 3b?
Die Säule 3a ist die gebundene Vorsorge: Einzahlungen sind steuerlich abziehbar (max. CHF 7'258 für Angestellte), dafür ist das Geld bis zur Pensionierung gesperrt. Die Säule 3b ist die freie Vorsorge (Sparkonto, Lebensversicherung, Wertschriften) — jederzeit verfügbar, aber ohne Steuerrabatt bei der Einzahlung.
Wie hoch ist der Umwandlungssatz der Pensionskasse?
Der gesetzliche Mindestumwandlungssatz für den obligatorischen BVG-Teil beträgt 6,8 % (Stand 2026, unverändert seit 2014). Das bedeutet: Wer CHF 300'000 Altersguthaben angespart hat, erhält jährlich CHF 20'400 Rente. Für den überobligatorischen Teil kann die Pensionskasse einen tieferen Umwandlungssatz anwenden.
Was passiert mit meiner 2. Säule, wenn ich den Job verliere?
Bei Stellenverlust wird das angesparte Kapital als Freizügigkeitsleistung auf ein Freizügigkeitskonto oder eine Freizügigkeitspolice übertragen. Das Geld bleibt bis zur Pensionierung oder Aufnahme einer neuen Stelle gebunden. Wer keine Überweisung initiiert, muss damit rechnen, dass die Pensionskasse das Guthaben an die Auffangeinrichtung BVG überweist.
Kann ich mehrere Säule 3a-Konten haben?
Ja. Sie dürfen beliebig viele Säule 3a-Konten oder -Depots eröffnen. Der jährliche Maximalbetrag von CHF 7'258 gilt für alle Konten zusammen. Mehrere Konten lohnen sich trotzdem: Sie können bei der Pensionierung gestaffelt beziehen und damit die Steuerbelastung auf mehrere Jahre verteilen.
Wie berechnet sich meine AHV-Rente?
Die AHV-Rente hängt von zwei Faktoren ab: der Anzahl Beitragsjahre (44 Jahre für eine Vollrente) und dem durchschnittlichen Jahreseinkommen. Erziehungs- und Betreuungsgutschriften können das massgebende Einkommen erhöhen. Eine persönliche Rentenvorausberechnung ist über den Online-Rechner der AHV/IV möglich (ahv-iv.ch).