Verrechnungssteuer 2026: Rückerstattung beantragen — Schritt für Schritt

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Die Schweizer Verrechnungssteuer (VSt) von 35 % wird auf Dividenden und Zinsen direkt einbehalten. Für Personen mit Wohnsitz in der Schweiz ist sie vollständig rückerstattbar — vorausgesetzt, die Erträge werden in der Steuererklärung deklariert. Hier ist der vollständige Ablauf für 2026.

Was ist die Verrechnungssteuer?

Die Verrechnungssteuer (VSt) ist eine Quellensteuer, die der Bund erhebt. Sie dient als Sicherungsmechanismus: Steuerpflichtige sollen ihre Kapitalerträge ordnungsgemäss deklarieren — wer dies tut, bekommt die 35 % vollständig zurück. Wer es unterlässt, verliert den Anspruch.

Betroffene Erträge:

  • Dividenden aus Schweizer Aktien (z.B. Nestlé, Novartis, UBS)
  • Zinsen aus Schweizer Obligationen und Kassenobligationen
  • Zinsen auf Bankguthaben (ab einem bestimmten Betrag)
  • Lotteriegewinne ab 1.000 CHF
  • Bestimmte Leistungen aus Lebensversicherungen

Nicht betroffen: Dividenden aus ausländischen Aktien, Zinsen aus ausländischen Anleihen — hierfür gelten die jeweiligen nationalen Quellensteuerregeln und das DA-1 Formular.

Schritt-für-Schritt: Rückerstattung für Privatpersonen in der Schweiz

Schritt 1: Steuerausweis bei der Bank einfordern

Holen Sie bei Ihrer Bank oder Ihrem Broker den Steuerausweis (Jahresbericht) ein. Dieser enthält alle Kapitalerträge des Jahres sowie die einbehaltene Verrechnungssteuer pro Position. Viele Schweizer Banken stellen diesen automatisch im Januar für das Vorjahr zur Verfügung.

Schritt 2: Erträge im Wertschriftenverzeichnis deklarieren

Tragen Sie sämtliche Kapitalerträge im Wertschriftenverzeichnis Ihrer kantonalen Steuererklärung ein. Ohne korrekte Deklaration erlischt der Rückerstattungsanspruch vollständig — auch wenn die VSt einbehalten wurde. Das Wertschriftenverzeichnis erfasst zudem den Vermögenswert der Wertschriften für die Vermögenssteuer.

Schritt 3: Rückerstattung automatisch via Steuererklärung

Die Rückerstattung erfolgt automatisch über die Steuererklärung — kein separater Antrag beim Bund notwendig. Das kantonale Steueramt leitet die Rückforderung weiter. Die zurückgeforderte VSt wird entweder:

  • Mit der Einkommens- und Vermögenssteuer verrechnet, oder
  • Bei verbleibendem Guthaben direkt ausbezahlt

Schritt 4: Frist einhalten (3 Jahre)

Die Rückerstattungsfrist beträgt 3 Jahre ab Fälligkeit der Leistung (Art. 32 Abs. 1 VStG). Für Dividenden aus dem Geschäftsjahr 2022, die 2023 ausgeschüttet wurden, läuft die Frist Ende 2026 ab. Vergessene Deklarationen können rückwirkend nachgeholt werden — bis zur absoluten Verwirkungsfrist.

Verrechnungssteuer und ausländische Wertschriften: der DA-1

Für ausländische Quellensteuer (z.B. US-Dividendensteuer 15 %, deutsche Kapitalertragsteuer 25 %) gilt ein anderes Formular: das DA-1 (Rückerstattung ausländischer Quellensteuern).

LandQuellensteuerDBA-ReduktionAnrechenbar via DA-1
USA30 % (ohne DBA) / 15 % (mit DBA)Ja — DBA USA-CH15 % anrechenbar
Deutschland25 % + SoliJa — DBA DE-CH15 % anrechenbar
Frankreich25 %Ja — DBA FR-CH15 % anrechenbar
Grossbritannien0 % (nach Brexit DBA)

Der DA-1 wird zusammen mit der kantonalen Steuererklärung eingereicht und führt zu einer direkten Anrechnung der ausländischen Quellensteuer an die Schweizer Steuerschuld.

Rückerstattung für im Ausland wohnhafte Personen

Personen ohne Wohnsitz in der Schweiz können die VSt nicht über die Steuererklärung zurückfordern. Sie müssen das jeweilige DBA nutzen:

HerkunftslandRückerstattbarer AnteilFormular
Deutschland20 % von 35 % rückforderbar (15 % Reststeuer)Formular 85 / Bundeszentralamt für Steuern
Österreich20 % rückforderbarFormular ZS-QU2
Frankreich20 % rückforderbarFormular 85 (ESTV)
Kein DBAKeine Rückerstattung

Häufige Fehler bei der VSt-Rückerstattung

  • Erträge vergessen: Thesaurierungsanteile von ETFs werden oft übersehen. Alle Positionen im Depotauszug müssen deklariert werden.
  • Ausländischen Broker-Ausweis nicht angepasst: Interactive Brokers, DEGIRO und Co. stellen keinen schweizkompatiblen Steuerausweis aus. Manuelle Auflistung erforderlich.
  • Frist verpasst: Die 3-Jahres-Verwirkungsfrist ist absolut — kein Fristverlängerungsantrag möglich.
  • VSt mit Quellensteuer verwechselt: Die 35 % VSt gilt nur für Schweizer Schuldner. Für ausländische Dividenden ist das DA-1 zuständig.

Verrechnungssteuer und Säule 3a

Gelder in der gebundenen Vorsorge (Säule 3a) bei Schweizer Banken sind von der Verrechnungssteuer ausgenommen. Zinsen und Erträge auf 3a-Konten müssen nicht deklariert werden (vollständig von der Einkommenssteuer befreit bis zur Auszahlung).

Weitere Artikel: Säule 3a: Steuern bei Auszahlung 2026 | Quellensteuer auf ausländische Dividenden

Haufig gestellte Fragen

Wie hoch ist die Verrechnungssteuer in der Schweiz 2026?
35 % auf Dividenden, Anleihenszinsen und Lotteriegewinne ab 1.000 CHF. Sie wird direkt an der Quelle einbehalten und an die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) abgeführt.
Bis wann muss die Rückerstattung der Verrechnungssteuer beantragt werden?
Innerhalb von 3 Jahren nach Fälligkeit der Leistung (Art. 32 VStG). Für Erträge 2023 läuft die Frist Ende 2026 ab. Die Deklaration in der Steuererklärung ist Pflichtvoraussetzung.
Wie erfolgt die Rückerstattung der Verrechnungssteuer praktisch?
Über die kantonale Steuererklärung. Die zurückgeforderte VSt wird mit der Einkommenssteuer verrechnet oder bei einem Guthaben direkt zurückerstattet. Keine separate Einreichung beim Bund erforderlich für Privatpersonen mit Wohnsitz in der Schweiz.
Erhalten Ausländer die Schweizer Verrechnungssteuer zurück?
Teilweise, via Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). EU/EFTA-Bürger können je nach DBA 20–35 % zurückfordern (Formular 85 / DA-1). Personen ohne DBA erhalten keine Rückerstattung.

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